EINREICHPLÄNE
Nötig immer wenn tragende Gebäudeteile verändert werden sollen, bzw bei Neubau oder Zubau.
Ziel ist die Erlangung einer Baubewilligung dazu ist es erforderlich, die Überlegungen aus der
Entwurfsphase in ein "Behördengerechtes" Format zu bringen. Bestehend aus:
Grundrisssen aller Geschoße. Schnitt, Ansichten, Lageplan, Legende, Berechnungen,
Flächenermittlungen, etc. Maßstab 1:100